Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat von St. Franziskus setzt sich aus zehn vom Pfarrgemeinderat gewählten Personen zusammen, die sich durch ihre Qualifikation in wirtschaftlichen und Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist Pfarrer Klaus Waldeck.
Herr Wolfgang Kramer wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Verwaltungsrat ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde St. Franziskus. Er ist zuständig für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Darunter fällt nicht "nur" das Eigentum der Kirchengemeinde (Geldvermögen, Immobilien, Einrichtungsgegenstände, Stiftun- gen), sondern auch die Trägerschaft von Einrichtungen (wie z.B. Kindertagesstätten) und die damit zusammenhängende Personalverantwortung.
Der Verwaltungsrat kümmert sich um alle wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pfarrei, er holt Angebote ein und bewertet diese. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter schließen (zusammen mit einem weiteren Verwaltungsrats-Mitglied) rechtswirksam für die Pfarrei Verträge mit Lieferanten, Handwerkern, Mietern, Mitarbeitern etc.
Pastorale Fragen und Konzeptentwicklungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Verwaltungsrats.